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07.03.2014 Bayern
Ab dem 13. Juni 2014 müssen alle Händler die neuen Regelungen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beachten. Dies führt zu massiven Änderungen im bestehenden Verbrauchervertragsrecht. Die neuen Vorschriften sind zwar insbesondere für den Online-Handel von großer Bedeutung, betreffen aber auch den gesamten Einzelhandel, Ohne Übergangsfrist ist das neue Recht zwingend auf Verträge anzuwenden, die ab dem 13. Juni 2014 zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden. Verstöße gegen die neuen Regelungen können abgemahnt und sollten daher vermieden werden. Um den Mitgliedsunternehmen die Umsetzung der neuen Vorschriften zu erleichtern, hat der HDE ein umfangreiches Merkblatt erstellt. Die gesetzlichen Änderungen werden darin erläutert und Tipps für die praktische Umsetzung gegeben. Das HDE-Merkblatt können Sie unter "Mitgliederservice", "Downloads" herunterladen.
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