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28.02.2014 Bayern

Betriebsratswahl 2014: Das sollten Arbeitgeber unbedingt wissen

Vom 1. März bis zum 31. Mai wählen die Arbeitnehmer ihre neuen Betriebsräte. Die durch die Wahl entstehenden Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Hierunter fallen auch die durch die Wahl ausgefallene Arbeitszeit sowie die Kosten einer etwaigen Wahlanfechtung. Die Betriebsratsgröße richtet sich nach der Mitarbeiterzahl. In Betrieben mit 5 bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht der Betriebsrat aus einer Person. Wichtiger Hinweis: Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 13.3.2013, 7 ABR 69/11) sind Leiharbeiter, wenn sie länger als drei Monate eingesetzt werden (sollen), wahlberechtigt. Antworten auf Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl finden Arbeitgeber in den HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahl“.

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