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07.02.2014 Bayern
Wie berichtet, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Ansprüche auf Sonderzahlungen in AGB nicht vom ungekündigten Bestand eines Arbeitsverhältnisses am 31.12. des Bezugsjahres abhängig gemacht werden können, wenn die Sonderzahlung zumindest auch der Vergütung bereits erbrachter Arbeitsleistung dient (Urteil vom 13. November 2013, 10 AZR 848/12). Sieht der Arbeitsvertrag zugleich vor, dass während des Kalenderjahres ein- oder austretende Mitarbeiter für jeden Kalendermonat eine anteilige Sonderzahlung erhalten, spreche dies für eine zusätzliche Vergütung bereits erbrachter Arbeitsleistung. Das Urteil betrifft Arbeitsverträge ohne Tarifbindung. Der HBE hat deshalb folgende Musterarbeitsverträge (jeweils ohne Tarifbindung) aktualisiert: Vollzeit/Teilzeit, befristet mit Sachgrund, befristet ohne Sachgrund sowie befristet ohne Sachgrund für ältere Arbeitnehmer. Sie finden die geänderten Arbeitsverträge im Bereich Mitgliederservice.
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