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07.02.2014 Bayern
Die geplanten gesetzlichen Mindestlohn-Regelungen werden keine Anwendung auf Auszubildende und Praktikanten finden. Dies hat jetzt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in einem Schreiben an den HDE zugesichert. „Nicht Aufgabe eines allgemeinen Mindestlohns wird es aber sein, die Vergütung von Auszubildenden vorzugeben.“, heißt es in dem Brief. Gleiches sollte laut Nahles auch für sogenannte Pflichtpraktika gelten, die im Rahmen einer schulischen oder beruflichen Ausbildung abzuleisten sind: „Eine Anwendung des allgemeinen Mindestlohns auf diese Beschäftigungsverhältnisse würde dem dort im Vordergrund stehenden Ausbildungszweck nicht gerecht“. Damit wird mit Blick auf den gesetzlichen Mindestlohn eine wichtige Ausnahmeforderung des Einzelhandels berücksichtigt. Die Unternehmen haben jetzt endlich Klarheit: Sie brauchen damit bei ihren künftigen Ausbildungsaktivitäten für Auszubildende und Praktikanten keine Vergütung nach einem gesetzlichen Mindestlohn einplanen.
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