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07.02.2014 Bayern
Im Frühjahr stehen die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen an. Entsprechend dem vierjährigen Turnus erfolgen sie vom 1. März bis zum 31. Mai 2014. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Diese endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden, unabhängig davon, ob bereits ein neuer Betriebsrat besteht. Die durch die Wahl entstehenden Kosten muss der Arbeitgeber tragen. Hierunter fallen auch die durch die Wahl ausgefallene Arbeitszeit sowie die Kosten einer etwaigen Wahlanfechtung. Antworten auf Fragen zur Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl finden Arbeitgeber in den HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahl“.
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