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13.12.2013 Bayern
Ab dem 1. Januar 2014 können Arbeitgeber die Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen für das Arbeitslosengeld auch elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. Damit sollen die Bürokratiekosten für Unternehmen reduziert werden, denn es entfallen Ausdruck und Versand der Papierbescheinigung. Die elektronischen Bescheinigungen können über den bestehenden Meldeweg des SV-Meldeverfahrens (§ 23c Viertes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV) oder mit der Eingabehilfe des SV-Net an die Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Kartenlesegeräte und Signaturkarten sind für das neue elektronische Meldeverfahren nicht erforderlich. Die Nutzung des elektronischen Meldeweges ist für Arbeitgeber freiwillig. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil der Arbeitnehmer der elektronischen Übermittlung der Bescheinigung widersprechen kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit.
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