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06.12.2013 Bayern
Beim Verkauf, bei der Lagerung und bei dem Transport von Feuerwerkskörpern müssen besondere Vorschriften und Sicherheitsaspekte beachtet werden. So gelten in diesem Bereich besondere gesetzliche Vorgaben: Kleinfeuerwerk darf dieses Jahr nur zwischen Samstag, dem 28. und 31. Dezember 2013 angeboten werden, während Feuerwerkskörper der Klasse I ganzjährig verkauft werden können. Was die Einteilung in verschiedene Klassen und weitere Vorschriften zu Lagerung und Verkauf für Sie bedeuten, können Sie dem beigefügten HBE-Praxiswissen "Feuerwerkskörper" entnehmen.
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