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06.12.2013 Bayern

HBE-Praxiswissen: Lagerung und Vertrieb von Feuerwerkskörpern

Beim Verkauf, bei der Lagerung und bei dem Transport von Feuerwerkskörpern müssen besondere Vorschriften und Sicherheitsaspekte beachtet werden. So gelten in diesem Bereich besondere gesetzliche Vorgaben: Kleinfeuerwerk darf dieses Jahr nur zwischen Samstag, dem 28. und 31. Dezember 2013 angeboten werden, während Feuerwerkskörper der Klasse I ganzjährig verkauft werden können. Was die Einteilung in verschiedene Klassen und weitere Vorschriften zu Lagerung und Verkauf für Sie bedeuten, können Sie dem beigefügten HBE-Praxiswissen "Feuerwerkskörper" entnehmen.

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