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06.12.2013 Bayern

ELStAM: Letzte Frist endet am 31. Dezember 2013

Seit Anfang des Jahres ist der Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) erfolgt. Damit soll das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht werden. Wichtig: Die Frist für ELStAM läuft nur noch bis Ende 2013. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 ist dagegen verspätet! Hilfestellung und praktische Tipps bei der Anpassung ihrer Software und ihrer betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren erhalten Arbeitgeber in dem HBE-Praxiswissen „Elektronische Lohnsteuerkarte“. Weitere Informationen zu ELStAM finden Sie außerdem auf der Internetseite der Finanzverwaltung unter www.elster.de.

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