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22.11.2013 Bayern
Gerade in der wichtigen Weihnachtszeit verstärken viele Unternehmen gezielt ihre Werbeaktivitäten. Damit es dabei nicht durch Abmahnungen zu bösen Überraschungen kommt, sollte man folgendes beachten: Geben Sie in jeder Zeitungs- und Prospektwerbung mit konkreten Preisangeboten den vollständigen Firmennamen (mit Rechtsformzusatz und Adresse der Hauptniederlassung) an. Ein Postfach genügt ebenso wenig wie ein Hinweis auf weitere Angaben im Internet. Wenn in der Werbung mehrere Filialstandorte beworben werden, kann z.B. durch *-Hinweis die Filiale, die gleichzeitig Hauptniederlassung ist, als solche gekennzeichnet werden. Sollten Unternehmen diese Angaben nicht vollständig aufführen, werben sie unlauter und irreführend. Der Verbraucher muss laut aktueller Rechtsprechung so informiert werden, dass er ohne Schwierigkeiten mit dem anbietenden Unternehmen direkt Kontakt aufnehmen kann. Bei Rückfragen oder im Falle einer Abmahnung, wenden Sie sich an Ihre zuständige HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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