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22.11.2013 Bayern
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen ist rechtlich unzulässig. Dieser Meinung ist zumindest das Landesarbeitsgericht Stuttgart. Die dortigen Richter hatten entschieden, dass auch eine länger als drei Jahre zurückliegende frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers einer neuen Befristung ohne Sachgrund entgegensteht (LAG Stuttgart, Urteil vom 26.9.2013, AZ.: 6 Sa 28/13). Dieses Urteil des LAG ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das BAG bei einer Revision entscheiden wird. Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier. Tipp für Arbeitgeber: Stellen Sie keine Mitarbeiter mit einem sachgrundlos befristeten Vertrag ein, die bereits zuvor bei Ihnen beschäftigt waren. Wenn sich in einem Einzelfall eine solche Beschäftigung nicht vermeiden lässt, kann die Befristung zwar durchgeführt werden, der Arbeitergeber muss dann allerdings eventuell mit einer Entfristungsklage des Arbeitnehmers rechnen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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