News
15.11.2013 Bayern
Mit den Gehaltszahlungen für den November wird in vielen Betrieben ein Weihnachtsgeld ausbezahlt. Dies ist tariflich geschuldet, vertraglich vereinbart oder wird als freiwillige Leistung gewährt. Einen gesetzlichen Anspruch auf „Weihnachtsgeld“ gibt es nicht. In den Einzelhandelstarifverträgen ist allerdings die mit der Novembervergütung fällige Sonderzahlung vereinbart, die umgangssprachlich als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet wird. Die tarifliche Sonderzuwendung beträgt 62,5 Prozent des individuellen Tarifgehalts, das einem Mitarbeiter im Monat November zusteht. Ohne Tarifbindung kann ein Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung geschuldet sein. Ein solcher Rechtsanspruch besteht dann, wenn ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe mindestens dreimal vorbehaltlos bezahlt worden ist. Freiwilligkeitsvorbehalte können einen Rechtsanspruch für die Zukunft nur ausschließen, wenn ein solcher nicht bereits besteht. Der Hinweis auf die Freiwilligkeit sollte bei jeder Auszahlung erneut erfolgen, z. B. auf der Gehaltsabrechnung („freiwilliges Weihnachtsgeld“). Weitere Information enthält das HBE-Praxiswissen „Weihnachtsgeld A-Z“.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.