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15.11.2013 Bayern
Im europäischen Binnenmarkt befinden sich Händler in grenznahen Regionen (z.B. Bayern und Österreich/Tschechien) im Wettbewerb zu Händlern auf der anderen Seite der Grenze. Dabei kommt es durch die unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten zu Wettbewerbsverzerrungen und Umsatzverlusten. Eine gesetzliche Regelung zur Vereinheitlichung der Ladenschlusszeiten in den EU-Mitgliedsstaaten ist derzeit jedoch kein Thema. Dies geht aus einer Antwort der Europäischen Kommission auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Darin wird festgestellt, dass die Unterschiede in den Ladenöffnungszeiten nicht unter die Wettbewerbsvorschriften des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) fallen. Der Kommission würden außerdem keine speziellen Informationen über Wettbewerbsnachteile vorliegen, die durch unterschiedliche Ladenschlusszeiten entstehen. Die Regelung der Ladenschlusszeiten innerhalb der Europäischen Union bleibt damit wohl auch in Zukunft den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.europarl.europa.eu.
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