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18.10.2013 Bayern
Einzelhändler haben seit Ende April 2010 die Möglichkeit, auf ihrer Webseite einen „Gefällt mir“-Button und andere Elemente des Facebook-Netzwerks einzubauen. Damit können die Besucherzahlen ihrer Webpräsenz erhöht werden, weil Freunde der Facebook-Nutzer durch die Links auf den Facebook-Profilseiten in den Webshop des Einzelhändlers geleitet werden. Kunden können auf diesem Weg direkt mit dem Einzelhändler in Kontakt treten. Facebook dagegen kann mit diesem Button Daten über die Vorlieben seiner Nutzer sammeln und für Werbezwecke nutzen. Die Zulässigkeit der Nutzung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons ist allerdings datenschutzrechtlich umstritten. Einzelhändler bewegen sich mit der Nutzung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons mindestens in einem rechtlichen Graubereich. Deshalb sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die allgemein anerkannten datenschutzrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat dazu ein aktualisiertes Merkblatt erstellt.
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