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18.10.2013 Bayern

ELStAM: Letzte Frist bis Ende 2013

Seit Anfang des Jahres ist der bundesweite Umstieg von der Papierlohnsteuerkarte auf das neue elektronische Verfahren ELStAM (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) erfolgt. Damit soll das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht werden. Seit vergangenem Monat werden von Seiten der Bundesländer und der Finanzämter Schreiben an Arbeitgeber und Steuerberater verschickt, die aktuell noch nicht in das ELStAM-Verfahren eingestiegen sind. Darin wird nochmals darauf hingewiesen, dass die ELStAM spätestens für den letzten im Kalenderjahr 2013 endenden Lohnzahlungszeitraum abzurufen und anzuwenden sind. Ein Abruf mit Wirkung ab 2014 ist dagegen verspätet! Hilfestellung und praktische Tipps bei der Anpassung ihrer Software und ihrer betrieblichen Abläufe an das neue elektronische Verfahren erhalten Arbeitgeber in dem HBE-Praxiswissen „Elektronische Lohnsteuerkarte“ (siehe Anhang). Weitere Informationen zu ELStAM finden Sie außerdem auf der Internetseite der Finanzverwaltung unter www.elster.de. Diese stellt u. a. auch eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zum Download als Pdf-Dokument zur Verfügung.

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