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13.09.2013 Bayern
Wie bereits berichtet, ist Anfang September das neue Landesentwicklungsprogramm (LEP) in Kraft getreten. Damit haben sich einige landesplanerische Vorschriften für die Ansiedlung von Einzelhandelsprojekten geändert. Dies betrifft u.a. auch die Vorgaben zur Nahversorgung (städtebauliche Randlage, Rückgriffsregelung etc.). Der HBE hat aus diesem Grund das Praxiswissen „LEP Bayern 2013: Regelungen zur Nahversorgung“ vollkommen überarbeitet und den neuen Regelungen angepasst. Das HBE-Praxiswissen finden Sie im Anhang dieses Newsletters. Außerdem kann man das gesamte LEP auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums downloaden. Die Regelungen zur Nahversorgung befinden sich unter „5.2. Einzelhandelsgroßprojekte“.
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