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06.09.2013 Bayern

SEPA-Lastschrift: Keine generelle Rückgabemöglichkeit für Zahler bei Firmenlastschrift

Ab Februar 2014 müssen alle Lastschriften (mit Ausnahme des kartenbasierten elektronischen Lastschriftverfahrens ELV) nach den SEPA-Regularien abgewickelt werden. Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen und Firmen hat der Zahlungsempfänger dabei die Wahl zwischen der Basislastschrift und der Firmenlastschrift (Weitere Informationen dazu finden Sie im Anhang dieses Newsletters). Wichtig: Unternehmen, die als Zahler Lastschriftmandate erteilen, sollten sich über den Unterschied der beiden Verfahren bewusst sein. Verlangt ein Zahlungsempfänger vom Zahler den Wechsel vom alten Einzugsermächtigungsverfahren in das neue SEPA-Firmenlastschriftverfahren, ist dies mit dem Verzicht auf die unbedingte Rückgabemöglichkeit innerhalb von acht Wochen verbunden. Etwaige unberechtigte Abbuchungen müssten dann außerhalb des Zahlungsverkehrs zurückgefordert werden. Alles Wichtige rund um die neuen Überweisungs- und Lastschriftverfahren finden Sie in dem HBE-Praxiswissen „SEPA“.

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