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06.09.2013 Bayern
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung. Dies gilt auch für den Arbeitgeber eines Kleinbetriebes. Unser Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH – Einrichtung der Handels- und Dienstleistungsverbände (GfP) hat ein bundesweites Betreuungskonzept entwickelt, das die gesetzlichen Anforderungen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung betriebsspezifisch umsetzt und die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Ziel ist, den Betrieben Rechtssicherheit zu geben und dabei hohe Kosten zu vermeiden. Daher hat die GfP speziell für ihre Kunden ein Handbuch mit Checklisten und Musterdokumenten entwickelt, damit diese mit geringem Zeitaufwand eine Gefährdungsbeurteilung erstellen können. HBE-Mitgliedsunternehmen räumt die GfP Sonderkonditionen ein. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gfp24.de.
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