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06.09.2013 Bayern
Auf der Online-Plattform Amazon müssen Internethändler in Zukunft nicht mehr den jeweils günstigsten Preis für ihre Produkte anbieten. Eine entsprechende Klausel zur Preisparität will das Unternehmen laut Bundeskartellamt streichen. Bislang hatte Amazon seinen Händlern vorgeschrieben, dass der Gesamtpreis jedes Artikels, den sie bei Amazon verkaufen, nicht höher sein darf als anderorts. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte die gegen Amazon gerichtete Untersuchung des Bundeskartellamtes unterstützt. Die von Amazon verwendete Klausel könnte die Preissetzungsfreiheit der Händler einschränken und tendenziell zu höheren Endverbraucherpreisen führen. Verbraucher und Händler wären dadurch gleichermaßen belastet. Ob Amazons Zugeständnisse ausreichen, das Verfahren zu erledigen, wird nunmehr geprüft. Das Bundeskartellamt hatte zuletzt Hunderte von Händlern befragt, inwieweit sich die Vertragsklauseln von Amazon auf ihr Geschäft auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamts.
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