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12.07.2013 Bayern
Im Zuge der Umsetzung der europäischen Verbraucherrichtlinien ist schon häufiger über eine Novellierung des deutschen Fernabsatzrechts spekuliert worden. Mittlerweile ist abzusehen, dass die geplanten Änderungen einen großen Anpassungsbedarf für Onlinehändler mit sich bringen werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinien (Bundestagsdrucksache 17/12637) sieht vor, dass die geplanten Änderungen zum 13. Juni 2014 in Kraft treten sollen. Die wichtigsten Änderungen betreffen danach das Widerrufsrecht. So ist künftig z.B. kein Rückgaberecht mehr vorgesehen, sondern nur noch eine Widerrufsbelehrung. Diese soll verkürzt und vereinfacht werden, um so für alle Verbraucher verständlich zu sein. Weiter muss laut Gesetzentwurf der Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklärt werden - die Ware lediglich zurückzusenden, reicht nicht mehr aus. Angedacht ist auch ein Formular für den Widerruf, das Verbraucher nutzen können. Ebenso ist es möglich, dass die umstrittene 40 Euro-Klausel künftig entfällt und Onlinehändler die Kosten der Rücksendung, unabhängig vom Warenwert, nicht mehr tragen müssen. Zwar ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der vorgelegte Gesetzentwurf noch an zahlreichen Stellen verändert und überarbeitet wird. Sicher ist aber schon jetzt, dass sich im Fernabsatzrecht, also insbesondere für Onlineshops, eine Vielzahl von wichtigen Änderungen ergeben werden. Über Einzelheiten werden wir zu gegebener Zeit umfassend informieren.
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