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23.05.2013 Bayern

Arbeitskampf: Finanzielle Entschädigung im Streikfall

Wie sich auch bei der laufenden Tarifrunde in Bayern zeigt, ist die Vorgehensweise der Gewerkschaft ver.di bei der Wahl der Kampfmittel immer radikaler geworden. Während früher Streiks im Einzelhandel nahezu unbekannt waren, nehmen Arbeitskämpfe hinsichtlich Anzahl und Dauer zu. Dabei werden nicht nur Warenhäuser, Versender und Lebensmittel-Filialunternehmen bestreikt, sondern zunehmend auch mittlere und kleinere Einzelhändler. Deshalb hat der HBE bereits 1993 einen Streikfonds geschaffen. Denn bei einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) fällt im Einzelhandel der Umsatz in der Regel unwiederbringlich aus. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Andere Wirtschaftsbereiche können den Verlust durch Überstunden und Sonderschichten nachholen. Wird jedoch ein Einzelhändler bestreikt, so kauft der Kunde einfach bei der Konkurrenz ein. Deshalb sollten sich Unternehmen durch Beteiligung an unserem Streikfonds einen Ausgleich und eine finanzielle Entschädigung für mögliche Umsatzausfälle sichern.“ Weitere Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen "Streikfonds".

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