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17.05.2013 Bayern
Wie bereits mehrfach berichtet, wird mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, ELStAM). Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums läuft jedoch der Abruf der ELStAM in einigen Fällen noch nicht fehlerfrei. Aufgrund technischer Störungen können Arbeitgeber unter Umständen keine Arbeitnehmerdaten abfragen, wenn sie versuchen, ein bereits abgemeldetes Arbeitsverhältnis ein weiteres Mal anzumelden. Dies kann beispielsweise auftreten, wenn ein Arbeitnehmer von einem Haupt- in ein Nebenarbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber wechselt oder umgekehrt. Das Bundesfinanzministerium weist für diese Fälle in einem Schreiben auf eine Übergangslösung hin (siehe beigefügtes Schreiben im Anhang). Danach darf der Arbeitgeber für eine Übergangszeit in den betroffenen Fällen auf die in Papierform vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale zurückgreifen. Eine technische Lösung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2013 vorliegen. Diese soll nach Auskunft der Finanzverwaltung ohne eine Änderung der Arbeitgeberschnittstelle auskommen.
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