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10.05.2013 Bayern
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Rechte länger erkrankter Arbeitnehmer gestärkt. Nach Ansicht der Richter kann eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die physische, geistige oder psychische Einschränkungen mit sich bringt, einer Behinderung gleichgestellt werden (Urteil vom 11.04.2013, Az. C - 335/11 u. Az. C - 337/11). Daraus ergibt sich ein spezieller Kündigungsschutz, da nach EU-Recht kein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Aufgrund dieses Urteils kann es daher künftig möglich sein, dass chronisch kranke Menschen ihre Leiden u.U. als Behinderung anerkennen lassen können und deswegen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht benachteiligt werden dürfen. Im Ernstfall dürfen sie deshalb eventuell sogar nicht gekündigt werden. Bislang sind chronische Krankheiten nicht ausdrücklich im AGG als Diskriminierungsmerkmal normiert. Durch das neue Urteil könnte es jedoch sein, dass sich der deutsche Gesetzgeber veranlasst sieht, chronische Erkrankungen ausdrücklich unter den Schutz des AGG zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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