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03.05.2013 Bayern

BGHW: Unternehmen erhalten Beitragsbescheide 2012

Die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW) verschickt in diesen Tagen an die Unternehmen die Beitragsbescheide für das Umlagejahr 2012. Die Beitragszahlung muss spätestens am 15. Mai auf dem Konto der BGHW gutgeschrieben sein. Bei verspäteter Zahlung ist die Berufsgenossenschaft gesetzlich verpflichtet Säumniszuschläge zu erheben. Wie berichtet, werden die Beiträge dieses Jahr zum letzten Mal mit getrennten Umlagerechnungen erhoben, da seit Anfang 2013 der erste gemeinsame Gefahrtarif der beiden Sparten Großhandel und Einzelhandel in Kraft getreten ist. Da die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung jedoch im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben werden, werden sich die neuen Gefahrklassen erst bei der Beitragsberechnung für das Jahr 2013, also im Frühjahr 2014, auswirken.

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