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19.04.2013 Bayern
In Bezug auf die geplante Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (EIOPA) die ersten Ergebnisse der Auswirkungsstudie ("QIS-Studie") vorgelegt.<br /> <br /> Zentraler Gegenstand der Untersuchung war die Frage, welche zusätzlichen Eigenmittel bei einer Anwendung der Vorschriften von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge von den Altersvorsorgeträgern aufgebracht werden müssen.<br /> <br /> Die nun vorliegende Untersuchung kommt zu differenzierten Ergebnissen. Abhängig vom gewählten Szenario sind zusätzliche Eigenmittel insgesamt bis zu einer dreistelligen Milliardenhöhe aufzubringen. Im Basisszenario würde sich der Kapitalbedarf für Pensionskassen um rund 50 Prozent erhöhen. Wenn in den Szenarien z. B. Arbeitgeberhaftung und Insolvenzsicherung berücksichtigt werden, fällt der Finanzbedarf geringer aus. Aber auch wenn alle mildernden Faktoren in Rechnung gestellt werden, benötigten regulierte Pensionskassen wie die HPK oder PKDW nach der Studie zusätzliche Eigenmittel in Milliardenhöhe.<br /> <br /> EIOPA bewertet die Ergebnisse der Untersuchung allerdings selbst als inkonsistent und stellt deren Belastbarkeit infrage, sodass die Durchführung einer weiteren Studie vorgeschlagen wird.<br /> <br /> Der Abschlussbericht zur QIS-Studie wird Mitte des Jahres erwartet. Eine weitere Studie über mögliche makroökonomische Folgen einer geänderten Pensionsfondsrichtlinie wird derzeit durch die EZB erstellt. Weiterhin werden die Bürokratiekosten bei Anwendung der Regelungen von Solvency II untersucht. Da die Ergebnisse der Analysen in den Richtlinienentwurf der EU-Kommission einfließen sollen, ist mit der Vorlage dieses Entwurfs keinesfalls im ersten Halbjahr 2013 zu rechnen.
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