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19.04.2013 Bayern
Die Osterfeiertage sind gerade erst vorbei, schon folgen mit Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam allein im Mai drei weitere Feiertage. Arbeitgeber müssen bei gesetzlichen und geschützten Feiertagen aus arbeitsrechtlicher Sicht einige wichtige Dinge beachten. Fällt z. B. ein Feiertag in die Arbeitswoche, so ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen. Von besonderem Interesse ist auch, welche Auswirkungen die Umwandlung des ursprünglichen gesetzlichen Feiertages Buß- und Bettag in einen lediglich geschützten Feiertag Buß- und Bettag auf das Arbeitsverhältnis hat. Diese und andere arbeitsrechtliche bzw. tarifliche Fragen (z. B. Entbindung von der Arbeitspflicht, Entgeltzahlung, Zuschläge) werden in dem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Feiertag“ beantwortet.
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