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05.04.2013 Bayern
Zwar beginnen die Sommerferien in Bayern erst am 31. Juli. Doch schon lange vorher bewerben sich wieder viele Kinder, Schüler und Studenten bei Unternehmen um einen Ferienjob. Doch weder für Arbeitgeber, noch für Schüler und Studenten sind Ferienjobs völlig unproblematisch. Es müssen einige wichtige Regeln beachtet werden, denn sonst sind im schlimmsten Fall sogar Bußgelder fällig. Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten für Kinder, Schüler und Studenten? Gibt es besondere Vorschriften bei der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im aktualisierten HBE-Praxiswissen "Ferienjobs: Kinder, Schüler und Studenten". Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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