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25.03.2013 Bayern
Der Bundestag hat am 21. Februar 2013 in erster Lesung über den Antrag der SPD-Fraktion "Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen" (BT-Drs. 17/12378) beraten. <br /> Der Antrag der SPD-Fraktion enthält insbesondere Forderungen zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie des Betriebsverfassungsgesetzes. So wird u. a. die Einführung einer gesetzlichen Vermutungsregelung für das Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung sowie eine erhebliche Ausweitung der Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Fremdpersonal gefordert. Zudem wird die Einführung eines branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro verlangt. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf nun an den federführenden Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Aufgrund der fortlaufenden Diskussion in der Öffentlichkeit über den angeblichen Missbrauch von Werkverträgen ist davon auszugehen, dass der SPD-Antrag zeitnah Gegenstand einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales sein wird. Es ist daher sehr wichtig, dass wir die öffentliche Diskussion auch weiterhin aktiv begleiten und unsere Argumente vortragen. Deshalb hat der HDE gestern eine Stellungnahme zum SPD-Antrag: "Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen" (BT-Drs. 17/12378) an den Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales übermittelt.
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