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22.03.2013 Bayern
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jedes Unternehmen, das mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt, die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung seiner Mitarbeiter sicherzustellen. Stellen die Aufsichtsbehörden fest, dass kein Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurden, kann das teuer werden.Kümmern Sie sich daher besser rechtzeitig um dieses Thema und sparen Sie dadurch Ärger und Geld. Um den Betrieben überzogene Belastungen und hohe Kosten zu ersparen, hat unser Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen (GfP), ein bundesweites Betreuungskonzept entwickelt, das die gesetzlichen Anforderungen betriebsspezifisch umsetzt und die gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. Die GfP betreut mehrere tausend Betriebe aus dem gesamten Bundesgebiet und bietet HBE-Mitgliedern günstige Sonderkonditionen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.gfp24.de.
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