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15.03.2013 Bayern

Datenschutzaufsicht: Unternehmen werden stichprobenartig überprüft

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht überprüft seit Beginn des Jahres in den Unternehmen stichprobenartig die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Da Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz von den Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld von 50.000 Euro (in besonderen Fällen auch wesentlich höher!) geahndet werden können, empfiehlt der HBE den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Welche Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind und wie eine rechtssichere und kostengünstige Lösung aussieht, zeigt Ihnen unser HBE-Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH (GfP). Weitere Informationen zum Thema finden Sie außerdem im HBE-Praxiswissen "Datenschutz im Betrieb".

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