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15.02.2013 Bayern
Seit Beginn des Jahres überprüft das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in den Unternehmen stichprobenartig die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Das 4-seitige Schreiben (plus 5 Anlagen!) mit seinem umfangreichen Fragenkatalog ist jedoch für viele Händler nicht nachvollziehbar und schwer verständlich formuliert. Da Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz von den Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld von 50.000 Euro - in besonderen Fällen auch wesentlich höher! - geahndet werden können, empfiehlt der HBE den Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Welche Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind und wie eine rechtssichere und kostengünstige Lösung aussieht, zeigt Ihnen unser HBE-Kooperationspartner, die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH (GfP). Füllen Sie dazu den mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht abgestimmten kostenlosen Kurz-Check aus und senden Sie ihn an die GfP. Weitere detaillierte Informationen zum Thema finden Sie außerdem im beigefügten HBE-Praxiswissen "Datenschutz im Betrieb" sowie unter www.gfp24.de.
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