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01.02.2013 Bayern
Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Leipziger Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart im Auftrag des HDE erstellt hat. Danach ist der neue GEZ-Beitrag nicht verfassungskonform, weil er eine Steuer darstellt, für die die Länder nicht zuständig waren. Verfassungswidrig ist der Beitrag auch, weil er alle Betriebsstätten unabhängig davon belastet, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Außerdem stellt die überproportionale Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz dar. Der HBE sieht sich durch das vorgelegte Gutachten in seiner Kritik am neuen Rundfunkbeitrag bestätigt und hat dies auch erneut in verschiedenen Schreiben an die bayerische Staatsregierung (u.a. Ministerpräsidenten Horst Seehofer und Wirtschaftsminister Martin Zeil) deutlich gemacht. Denn die neuen Gebührenregelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise.
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