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21.01.2013 Bayern
Der Handelsverband Deutschland konnte erfolgreich dazu beitragen, dass es im Moment nicht zu weiteren gesetzlichen Regulierungen im Bereich der Zeitarbeit und der Werkverträge kommt. Die Links-Partei hatte im Deutschen Bundestag vorgeschlagen, dass für die Unternehmen eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Zeitarbeitsbeschäftigte und Honorarverträge eingeführt werden sollte. Dieser Gesetzesvorschlag wurde bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen durch die Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt. Die Regierungskoalition machte sich in der Debatte im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Argumente des HDE zu eigen, dass die Nutzung von Werkverträgen ein seit mehr als 100 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch anerkanntes Mittel zur Auftragsvergabe sei und Werkvertragsverhältnisse nun nicht durch gesetzliche Regelungen diffamiert werden sollten. Die gesetzlichen Regelungen, um einen etwaigen Missbrauch aufzuspüren und zu bekämpfen, seien absolut ausreichend. Der HDE hat wiederholt in Gesprächen mit der Politik und auch im Rahmen von Anhörungen im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales gegen eine pauschale „Verdammung“ von Werkverträgen Position bezogen.
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