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18.01.2013 Bayern

GEZ-Gebühren: Was Händler gegen die neuen Bescheide tun können

Seit 1. Januar 2013 gilt die neue Rundfunkgebührenordnung. Die Rechnungen über die Rundfunkbeiträge werden zurzeit versendet. Auf viele Handelsunternehmen dürften damit erhebliche Mehrkosten zukommen. Einige Unternehmen bereiten deshalb juristische Schritte gegen die neuen Rundfunkbeiträge vor. Was kann nun ein Unternehmen gegen die neue Rundfunkbeitragsforderung tun? Grundsätzlich hat der Händler zwei Möglichkeiten: Entweder er zahlt unter Vorbehalt oder er verweigert die Zahlung und legt dann nach Eingang des Beitragsbescheids Widerspruch ein. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Solange dem Unternehmen nur eine Zahlungsaufforderung vorliegt, ist die Zahlung unter Vorbehalt das geeignete Mittel, um sich gegen die neue Beitragsstruktur zu wehren. Liegt hingegen ein Beitragsbescheid der Landesrundfunkanstalten vor, schützt nur das Widerspruchs- bzw. das Klageverfahren.“ In diesem Fall entstehen dem Händler jedoch Kosten. Die Beitragspflicht besteht während der laufenden Verfahren zudem weiter. Weitere Informationen dazu finden Sie im neuen HBE-Praxiswissen "GEZ-Gebührenbescheid" (mit einem Musterschreiben zum Zahlen unter Vorbehalt) sowie unter www.gebuehrenwucher.de.

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