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21.12.2012 Bayern
Durch Verordnung des Bundesarbeitsministeriums wird die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld von sechs auf zwölf Monate verlängert. Die Regelung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2013 entstanden ist. Die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 7. Dezember 2012 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2012, Nr. 58, S. 2570) und tritt am 14. Dezember in Kraft.
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