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21.12.2012 Bayern
Eine sog. "Kleine Anfrage" der SPD-Bundestagsfraktion an die Bundesarbeitsministerin mit dem Titel "Missbrauchspotenzial der rechtlichen Situation von geringfügig Beschäftigten" zeigt, dass mit der Anhebung der Verdienstgrenze von Minijobbern auf 450 Euro zum 01.01.2013 die Diskussion über die Minijobs keineswegs vorbei ist. In der Anfrage werden insbesondere fragwürdige Entlohnungspraktiken im Einzelhandel behauptet, die im Wesentlichen auf eine Ungleichbehandlung von Minijobbern und anderen Beschäftigten bei der Entlohnung, bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschutz und beim Erholungsurlaub darstellen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der Bundestags-Drucksache 17/11766 (siehe Anlage) einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt, der in seiner Zielsetzung die Bundesregierung auffordert, regulierend einzugreifen. Zum Hintergrund: Das sog. geringfügige Beschäftigungsverhältnis (Minijob) stellt lediglich im Bereich des Sozialversicherungsrechts Sonderregelungen hinsichtlich der Versicherungspflicht und Versicherungsbeiträgen und der Einkommensbesteuerung für geringfügig Beschäftigte auf. Beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis handelt es sich jedoch um ein ganz normales Beschäftigungsverhältnis mit allen anderen Rechten, die auch Vollzeitbeschäftigte und sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigte genießen. Eine systematische Ungleichbehandlung von Minijobbern und anderen Beschäftigten, bspw. bei der Lohnhöhe, wäre daher rechtswidrig mit unter Umständen erheblichen Konsequenzen für das Unternehmen (Lohnwuchervorwürfe, Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen etc.).
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