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21.12.2012 Bayern

Änderungen bei Minijobs: Wichtige Informationen für Arbeitgeber

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) und der Gleitzonenbeschäftigung (Midijobs) treten mit Beginn des neuen Jahres eine Reihe von Neuerungen in Kraft. Dies betrifft u.a. die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 400 auf 450 Euro und die Einführung einer grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht mit Opt-out-Lösung für die Minijobber. Alle wesentlichen Informationen zur Neuregelung der Minijobs inklusive einiger arbeitsrechtlicher Fragestellungen hat der HBE in einem neuen Praxiswissen zusammengefasst. Das HBE-Praxiswissen finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Weitere Informationen finden Arbeitgeber auch auf der Internetseite der Minijobzentrale.Wichtig: Alle Minijob-Arbeitgeber werden von der Minijobzentrale schriftlich über die neue Rechtslage informiert. Arbeitgeber, die nach dem 31. Dezember 2012 erstmals einen Minijobber anmelden, werden mit einem gesonderten Schreiben informiert. Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung werden die Personen- und Beitragsgruppenschlüssel sowie die Meldegründe auch nach dem 31. Dezember 2012 unverändert bestehen bleiben.

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