News
21.12.2012 Bayern
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) und der Gleitzonenbeschäftigung (Midijobs) treten mit Beginn des neuen Jahres eine Reihe von Neuerungen in Kraft. Dies betrifft u.a. die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 400 auf 450 Euro und die Einführung einer grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht mit Opt-out-Lösung für die Minijobber. Alle wesentlichen Informationen zur Neuregelung der Minijobs inklusive einiger arbeitsrechtlicher Fragestellungen hat der HBE in einem neuen Praxiswissen zusammengefasst. Das HBE-Praxiswissen finden Sie im Anhang dieser E-Mail. Weitere Informationen finden Arbeitgeber auch auf der Internetseite der Minijobzentrale.Wichtig: Alle Minijob-Arbeitgeber werden von der Minijobzentrale schriftlich über die neue Rechtslage informiert. Arbeitgeber, die nach dem 31. Dezember 2012 erstmals einen Minijobber anmelden, werden mit einem gesonderten Schreiben informiert. Im Meldeverfahren zur Sozialversicherung werden die Personen- und Beitragsgruppenschlüssel sowie die Meldegründe auch nach dem 31. Dezember 2012 unverändert bestehen bleiben.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.