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30.11.2012 Bayern
Die bayerische Staatsregierung hat in dieser Woche das umstrittene Landesentwicklungsprogramm (LEP) beschlossen. Darin wird u.a. festgeschrieben, wo und in welchem Umfang Einzelhandelsgroßprojekte ansiedelt werden dürfen. Der HBE hatte bereits im ersten Anhörungsverfahren umfassende Nachbesserungen gefordert. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Mit dem neuen LEP müssen die Grundlagen für eine positive Einzelhandelsentwicklung in Bayern geschaffen werden. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Innenstädte und Ortszentren gehen.“ Nach dem Kabinettsbeschluss zum LEP wird nun Ende des Jahres ein zweites Anhörungsverfahren durchgeführt. Aigner: „Wir werden dann deutlich machen, dass besonders bei den neuen Beurteilungsrichtlinien zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten unbedingt nachgebessert werden muss.“ Kritik übt Aigner auch an der geplanten deutlichen Erhöhung derjenigen Orte, in denen künftig Einzelhandelsgroßprojekte zulässig sein sollen. Ein weiterer Kritikpunkt sind außerdem die neuen Verflechtungsbereiche für den Innenstadtbedarf, die zu einer massiven Steigerung der Verkaufsflächen führen würden.
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