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16.11.2012 Bayern
Die ursprünglich für den 1. Januar 2013 geplante Einführung der Minijob-Neuregelungen ist offenbar massiv gefährdet. Der Grund: Der federführende Ausschuss Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates hat in dieser Woche dem Bundesrat empfohlen, die entsprechenden Gesetzesvorschläge nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der SPD-dominierte Bundesrat fordert insbesondere eine Begrenzung von Minijobs auf wöchentlich höchstens 12 Stunden mit der Zielsetzung, „einen Stundenlohn von ca. 8,50 Euro zu erreichen und Maßnahmen zur Verbesserung der arbeitsrechtlichen Situation“ zu ergreifen. Wenn sich der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 23. November dem Ausschussvotum anschließt, müsste zunächst noch der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2013, wäre dann aus zeitlichen Gründen wohl nicht mehr möglich. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner kann über die Blockadehaltung der Opposition nur den Kopf schütteln: „Ich hoffe, die SPD-regierten Länder werden ihre parteitaktische Ablehnung doch noch aufgeben und sich der Minijob-Neuregelung letztendlich nicht verweigern. Arbeitgeber und Beschäftigte brauchen rechtzeitig Klarheit, welche gesetzlichen Regelungen ab 2013 bei Minijobs gelten.“ Wie berichtet, hatte der Bundestag im vergangenen Monat die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von 400 auf 450 Euro beschlossen.
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