News
09.11.2012 Bayern
Zur Einführung des Verfahrens der Elektronischen Lohnsteuerkarte ab 1. Januar 2013 hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben für Arbeitgeber veröffentlicht, in dem alle wesentlichen Punkte über das neue Verfahren noch einmal von Ministeriumsseite zusammengefasst sind. Wichtig ist, dass die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis Dezember 2013 gewährt – spätestens dann aber muss eine Abrechnung mit den elektronischen Daten erfolgen (mind. eine Gehaltsabrechnung in 2013). Für den Abruf der elektronischen Daten benötigt der Arbeitgeber von jedem seiner Arbeitnehmer dessen Steueridentifikationsnummer und dessen Geburtsdatum. Ohne diese Daten kann kein Abruf erfolgen. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass diese Daten vorliegen.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.