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09.11.2012 Bayern

Elektronische Lohnsteuerkarte: Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Zur Einführung des Verfahrens der Elektronischen Lohnsteuerkarte ab 1. Januar 2013 hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben für Arbeitgeber veröffentlicht, in dem alle wesentlichen Punkte über das neue Verfahren noch einmal von Ministeriumsseite zusammengefasst sind. Wichtig ist, dass die Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis Dezember 2013 gewährt – spätestens dann aber muss eine Abrechnung mit den elektronischen Daten erfolgen (mind. eine Gehaltsabrechnung in 2013). Für den Abruf der elektronischen Daten benötigt der Arbeitgeber von jedem seiner Arbeitnehmer dessen Steueridentifikationsnummer und dessen Geburtsdatum. Ohne diese Daten kann kein Abruf erfolgen. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass diese Daten vorliegen.

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