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19.10.2012 Bayern
Das Bundeskabinett hat jetzt die "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung 2013" beschlossen. Danach erhöht sich u.a. die für Selbstständige relevante Bezugsgröße (West) geringfügig von 2.625 auf 2.695 Euro/Monat. Dieser Wert ist z.B. für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung von Bedeutung. Die Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 5.800 Euro/Monat (2012: 5.600 Euro/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 52.200 Euro (2012: 50.850 Euro). Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
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