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19.10.2012 Bayern
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat den HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris als Sachverständigen für die Anhörung über die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse am 22. Oktober 2012 benannt. Gegenstand der Anhörung ist der Vorschlag der Regierungskoalition, die Minijob-Grenze auf 450 Euro zu erhöhen. Weiterhin soll das geringfügige Beschäftigungsverhältnis zukünftig grundsätzlich vollumfänglich rentenversicherungspflichtig sein, sodass der Minijobber aus seinem Einkommen einen Anteil zum Rentenversicherungsbeitrag leisten muss (nach derzeitiger Planung 4 %). Er hat jedoch die Möglichkeit, für eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu optieren, verliert dann jedoch den vollen Schutz in der Rentenversicherung.
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