News
19.10.2012 Bayern
Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Zahlungsklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars sehr unauffällig war, als unwirksam eingestuft (Urteil vom 26.07.2012, Az. VII ZR 262/11). Dies hat zur Folge, dass kein Zahlungsanspruch besteht. Doch trotz dieser erfreulichen BGH-Entscheidung versuchen verschiedene Adressbuchverlage weiterhin dreist Unternehmen zu täuschen und abzuzocken. Neueste Masche ist die Übersendung vollständig ausformulierter Klagen im Entwurf, denen die Adressbuchverlage Überweisungsträger für eine „gütliche Einigung“ beilegen. Damit wird erneut Druck auf die Betroffenen ausgeübt, die vermeintlich rechtmäßig geschlossenen Verträge letztmalig außergerichtlich durch Zahlung erfüllen zu können. Wichtiger Hinweis: Zwar kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht tatsächlich geklagt wird, aber betroffene Unternehmen sollten eine Zahlung unter Berufung auf die genannte BGH-Entscheidung verweigern. Für konkrete Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.