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05.10.2012 Bayern
Nach dem Mord an einem jungen Staatsanwalt in Dachau im Januar dieses Jahres hat die Bayerische Staatsregierung verschiedene Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an bayerischen Gerichten beschlossen. Zum Schutz für Prozessbeteiligte und Bedienstete dürfen daher ab dem 1. Oktober 2012 auch die Gerichte für Arbeitssachen nur noch nach einer Einlasskontrolle betreten werden. Um sichere und effiziente Zugangskontrollen zu ermöglichen, ist das mit der Einlasskontrolle beauftragte Sicherheitspersonal mit Handsonden ausgestattet. Außerdem sind Metalldetektorrahmen installiert worden. Nach Auskunft des Landesarbeitsgerichts München können Prozessvertreter von der Kontrolle ausgenommen werden, wenn sie sich durch die Ladung und einen amtlichen Lichtbildausweis bzw. durch einen von der jeweiligen Gerichtsleitung erstellten und anerkannten Ausweis (z. B. Anwaltsausweis) legitimieren können.
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