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28.09.2012 Bayern
Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) wird festgeschrieben, wo und in welchem Umfang Einzelhandelsgroßprojekte ansiedelt werden dürfen. Der Entwurf der bayerischen Staatsregierung für ein neues LEP liegt auf dem Tisch. Der HBE hat jetzt im Rahmen der Verbändeanhörung dringend Nachbesserungen gefordert. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner: „Mit dem neuen LEP müssen die Grundlagen für eine ausgewogene Einzelhandelsentwicklung in Bayern geschaffen werden. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der Innenstädte und Ortszentren gehen. Besonders bei den neuen Beurteilungsrichtlinien zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten muss nachgebessert werden.“ Dies betrifft vor allem die Ausnahmeregelung bei der städtebaulichen Integration, die Erhöhung der Abschöpfungsquote sowie die flexible Handhabung von Zielabweichungsverfahren in grenznahen Gebieten. Ein weiterer Kritikpunkt sind die neuen Verflechtungsbereiche für den Innenstadtbedarf, die zu einer massiven Steigerung der Verkaufsflächen führen würden. Kritisiert wird außerdem die deutliche Erhöhung der Orte, in denen künftig Einzelhandelsgroßprojekte zulässig sein sollen. Die gesamte Stellungnahme des HBE finden Sie unter "Mitgliederservice" - "Standortpolitik" - "LEP".
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