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28.09.2012 Bayern
Die Einkommensgrenze, bis zu der eine Beschäftigung als geringfügig gilt und daher von den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung befreit ist, wird von 400 auf 450 Euro steigen. Dies hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. HBE-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Aigner begrüßt besonders die damit verbundene rentenrechtliche Absicherung: „Minijobber sind künftig grundsätzlich durch die Aufstockung des pauschalen Rentenversicherungsbeitrags des Arbeitgebers von 15 Prozent um 4,6 Prozent voll in der Rentenversicherung abgesichert. Wer das nicht will, kann darauf auch verzichten. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers.“ Auch die Obergrenze für die Midi-Jobs (400 bis 800 Euro) wird zeitgleich mit den Neuregelungen bei den Mini-Jobs auf 850 Euro erhöht. Aigner: „Minijobs und Midijobs sind ein unverzichtbares Flexibilisierungselement im überregulierten deutschen Arbeitsmarkt.“
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