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31.08.2012 Bayern

BGHW: Wichtige Änderungen im neuen Gefahrtarif

Die Vertreterversammlung hat den ersten gemeinsamen Gefahrtarif der BGHW beschlossen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt wird er am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der neue Gefahrtarif der beiden Sparten Großhandel und Einzelhandel besteht nur noch aus 14 Tarifstellen. Da die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben werden, werden sich die neuen Gefahrklassen erst bei der Beitragsberechnung für das Jahr 2013, also im Frühjahr 2014, auswirken. Die Beiträge für das Jahr 2012 werden dagegen im Frühjahr 2013 noch auf der Grundlage der bisherigen Gefahrtarife berechnet werden. Wichtig: Jedes der BGHW zugehörige Unternehmen wird im 4. Quartal 2012 einen Veranlagungsbescheid erhalten, aus dem die Einstufung nach dem neuen Gefahrtarif zu ersehen ist. Diese Veranlagung (Einstufung) gilt für die gesamte Zeit der Tarifperiode, wird also die Jahre 2013 bis voraussichtlich 2018 umfassen. <br /> Kontakt: BGHW Regionaldirektion Südost, E-Mail: muenchen-e@bghw.de, Tel.: 089 126002-8013

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