News
31.08.2012 Bayern
Die Vertreterversammlung hat den ersten gemeinsamen Gefahrtarif der BGHW beschlossen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch das Bundesversicherungsamt wird er am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der neue Gefahrtarif der beiden Sparten Großhandel und Einzelhandel besteht nur noch aus 14 Tarifstellen. Da die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung im Wege der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben werden, werden sich die neuen Gefahrklassen erst bei der Beitragsberechnung für das Jahr 2013, also im Frühjahr 2014, auswirken. Die Beiträge für das Jahr 2012 werden dagegen im Frühjahr 2013 noch auf der Grundlage der bisherigen Gefahrtarife berechnet werden. Wichtig: Jedes der BGHW zugehörige Unternehmen wird im 4. Quartal 2012 einen Veranlagungsbescheid erhalten, aus dem die Einstufung nach dem neuen Gefahrtarif zu ersehen ist. Diese Veranlagung (Einstufung) gilt für die gesamte Zeit der Tarifperiode, wird also die Jahre 2013 bis voraussichtlich 2018 umfassen. <br /> Kontakt: BGHW Regionaldirektion Südost, E-Mail: muenchen-e@bghw.de, Tel.: 089 126002-8013
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.
Handelsverband Bayern e. V.
Brienner Straße 45
80333 München
Telefon: 089 55118-0
Telefax: 089 55118-163
Mit dem Bezirke-Filter können Sie alle wechselnden Inhalte der HBE-Website wie z.B. News, Kontakte, regionale Veranstaltungen, Downloads, etc. nach dem für Sie relevanten Bezirk filtern. Wählen Sie in der Karte Ihren Bezirk aus und erhalten Sie dessen aktuelle Inhalte.
0 Bezirk(e) ausgewählt
Finden Sie mit Hilfe des Themenfinders einfach und schnell alle relevanten Inhalte zu einem Überbegriff.