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03.08.2012 Bayern
Seit dem 1. August sind wichtige Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet in Kraft getreten. Die neuen Bestimmungen sind damit für die Händler verbindlich und sollten unbedingt beachtet werden. Soweit die notwendigen Änderungen bei der Gestaltung der Online-Shops noch nicht vorgenommen wurden, muss dies schleunigst nachgeholt werden. Änderungsbedarf besteht regelmäßig bei der Beschriftung der Schaltfläche, aus deren Wortlaut sich in Zukunft die Kostenpflichtigkeit der Bestellung ergeben muss. Weiterhin sind vom Händler in Zukunft Informationspflichten u.a. in Bezug auf den Preis und die Merkmale der Ware zu beachten, wobei die Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung erteilt werden müssen. Berücksichtigt der Händler nicht fristgerecht die neuen Bestimmungen, drohen Abmahnungen und Probleme beim rechtswirksamen Zustandekommen der Kaufverträge. Es entstehen dann ggf. trotz Lieferung der Ware keine Kaufpreisansprüche des Händlers. Nähere Informationen und wertvolle Praxistipps erhalten Sie im HBE-Infoblatt sowie von den Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.
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