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23.07.2012 Bayern
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Auftrag der Regierungsfraktion eine erste Formulierungshilfe für die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse erarbeitet. Der Textvorschlag regelt nun detailliert die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 auf 450 Euro sowie der Gleitzonengrenze von 800 auf 850 Euro und Übergangsregelungen für die betroffenen Mitarbeiter. Vereinfacht kann gesagt werden, dass für vor dem 01. Januar 2013 bestehende Beschäftigungsverhältnisse Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen werden. Sie sollen sicherstellen, dass Mitarbeiter, die derzeit oberhalb der 400 Euro-Grenze liegen, nun nicht gegen ihren Willen über Nacht den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung verlieren. Weiterhin soll durch die Übergangsregelungen sichergestellt werden, dass die bis zum 31.12.2013 bestehenden geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nun nicht automatisch von der eingeführten vollen Rentenversicherungspflicht erfasst werden. Hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht ist eine sog. Opt-out-Regelung vorgesehen, d. h. grundsätzlich wären geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 31.12.2013 abgeschlossen werden, rentenversicherungspflichtig. Der Minijobber müsste, wenn er dies nicht wünscht, gegenüber dem Arbeitgeber eine entsprechende Erklärung abgeben, die dieser dann an den zuständigen Rentenversicherungsträger - aller Voraussicht nach die Minijob-Zentrale - weitergeben muss.
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