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23.07.2012 Bayern
In einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Partei, die sich mit der Werkvertragspraxis in einem Drogerie-Unternehmen auseinandersetzt, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass "zum jetzigen Zeitpunkt" kein Bedarf besteht, "den Abschluss von Werkverträgen stärker zu regulieren". Der HDE hatte zu dieser Thematik zahllose Gespräche mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums und auch mit Vertretern der Bundestagsfraktionen geführt. Die Gespräche fanden zum Teil auch als sog. "Store Visits" vor Ort statt, um den Politikern zu veranschaulichen, wie und aus welchen Gründen Einzelhandelsunternehmen mit Werkvertragsunternehmen bspw. im Bereich der Logistik oder der Warenverräumung in den Geschäften zusammenarbeiten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich stets, dass die Werkverträge ordnungsgemäß abgewickelt werden, also insbesondere durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt wird, dass es nicht zu „Schein-Werkvertragssituationen“ kommt. Anlass für die Aufregung bei Politik und Presse war daher im Regelfall weniger der Umstand, dass Unternehmen mit Werkvertragspartnern zusammenarbeiten. Stein des Anstoßes in der Presseberichterstattung war vielmehr die Höhe der Vergütung der Arbeitnehmer in den Werkvertragsunternehmen, die in berichteten Einzelfällen unter den niedrigsten Vergütungssätzen des Einzelhandels teilweise deutlich darunter liegen.
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