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20.07.2012 Bayern
Wie berichtet, ist der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) wegen technischer Probleme bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben worden. Die Einführung soll mit einer sogenannten Nichtbeanstandungsregelung flankiert werden, so dass Arbeitgeber nicht zwangsläufig schon zum 1. Januar 2013 die ELStAM ihrer Arbeitnehmer abrufen müssen. Weitere Einzelheiten wird die Finanzverwaltung voraussichtlich im Herbst bekannt geben. Im neuen elektronischen Verfahren werden die Arbeitgeber die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM ihrer Arbeitnehmer (z.B. Steuerklasse und Freibeträge) elektronisch abrufen und in die Lohnkonten übernehmen. In einzelnen Fällen könnte es dabei zu Abweichungen bei den bislang vorliegenden Daten kommen. So kann z.B. der bisher anwendbare Freibetrag in den elektronischen ELStAM fehlen, da Freibeträge ab 2013 neu beantragt werden müssen. Versäumt der Arbeitnehmer die Neubeantragung, wird der bisherige Freibetrag mit Einstieg des Arbeitgebers in das neue ELStAM-Verfahren bei der Lohnsteuerberechnung nicht mehr berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass Freibeträge ab 2013 neu beantragt werden müssen. Das könnte beispielsweise gemeinsam mit der Lohnabrechnung für September 2012 geschehen.
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